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BPräsAmtsbezAnO 1970-08-05

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
Direktor bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
Direktor des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (Geschäftsführender Direktor).
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR012210970

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c7c6823cea55553f474b138ac07e4fee26d4a3d27090cb0718730bed11af7273

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