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BPräsAmtsbezAnO 1970-02

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest
Präsident der Bundesstelle für Entwicklungshilfe.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001920970

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f3976bfd7deec1257c1dc19645c964ccb52077d222564b020dbab82170b8dc9a

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