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BPräsAmtsbezAnO 1970-01

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest
Direktor der Wissenschaftlichen Dienste beim Deutschen Bundestag.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001440970

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7efdde9b2e86b1debf6f4e3ab99fa74394761da22cefb392c31de783c274c326

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