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BPräsAmtsbezAnO 1969-08

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest
Präsident des Bundessprachenamtes.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR010870969

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3356d78431ead2ec393265da16da0098e829c6950f2fb1ed869181bf2432b399

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