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BPräsAmtsbezAnO 1968

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:
1.
Präsident des Deutschen Institutes für medizinische Dokumentation und Information
2.
Direktor beim Bundesbeauftragten für den Steinkohlenbergbau und die Steinkohlenbergbaugebiete.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008680968

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 42d3b34b1e3a577e6580195050e91da2289c5326e1ab8e85fc4b65b8998990b5

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