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BPräsAmtsbezAnO 1966

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor und Professor des Deutschen Historischen Institutes in Paris.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003240966

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 698792a3e8583f3bebf38f4a44fdb61aff18ea2cfd62aad4a132f22cfe5e18ec

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