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BPräsAmtsbezAnO 1961-11

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich die Amtsbezeichnung
Präsident des Bundesaufsichtsamtes
für das Kreditwesen
fest.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR019200961

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e012b46d9605c364b8ac24fe8ae085916e6baa28e22cea1b21614701cb4cf5a6

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