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BPräsAmtsbezAnO 1958-10-06

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 18. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1337) setze ich folgende Amtsbezeichnungen für Beamte im Bereich des Bundesministers für Verteidigung fest:
Präsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung,
Vizepräsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung,
Direktor beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung,
Direktor bei der Bundeswehrschule für Innere Führung.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007180958

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9781e7123626e953b017e342b642b6c46742a15329c308117191e9aea61ed81a

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