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BPräsAmtsbezÜbAnO

(XXXX)

Anordnung des Bundespräsidenten über die Übertragung der Befugnis zur Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich die Befugnis zur Festsetzung der Amtsbezeichnung für den Leiter der Verwaltung des Deutschen Bundestages auf den Präsidenten des Deutschen Bundestages und für den Leiter der Verwaltung des Bundesrates auf den Präsidenten des Bundesrates.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002520968

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ea86d05dba0c453194608ea9333475a591cddc4e628ce2ba8d3278c32412560f

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