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BPostErnAnO

I.

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten der Deutschen Bundespost und der Bundesdruckerei

Auf Grund des Artikels I der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Bundesrichter vom 17. Mai 1950 (Bundesgesetzbl. S. 209) ergänzt durch die Anordnung vom 13. Juni 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 383) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der planmäßigen Beamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 10 und der entsprechenden nichtplanmäßigen Beamten
den Präsidenten
des Fernmeldetechnischen Zentralamts,
des Posttechnischen Zentralamts,
des Sozialamts der Deutschen Bundespost,
der Oberpostdirektionen sowie
dem Präsidenten der Bundesdruckerei
je für ihren Dienstbereich.

Fußnoten und Hinweise der Quelle

I.: A v. 17.5.1950 2030-11; Bezeichnung d. Besoldungsgruppen geändert und "Präsidenten der Bundesdruckerei" anstelle von "Direktor der Bundesdruckerei" gem. § 63 Abs. 2 BBesG 2032-1; vergl. jetzt A v. 14.7.1975 I 1915 2030-11-47; Kursivdruck überholt; den nichtplanmäßigen Beamten entsprechen jetzt Beamte auf Widerruf u. auf Probe
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR100150954

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7bd9207c9364bfa8699fc5acaf16ef36f395127eec76b4369c9858d60859a6b1

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