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BPolHfV

Inhaltsübersicht

Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei und beim Deutschen Bundestag

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§  1Zweck, Eigenverantwortung, Mitwirkungspflicht
§  2Sachleistungsprinzip
§  3Heilfürsorgekarte
§  4Leistungen
Kapitel 2
Leistungen
§  5Ärztliche Behandlung von Heilfürsorgeberechtigten, die eine allgemeine Heilfürsorgekarte besitzen
§  6Zahnärztliche Behandlungen
§  7Arznei- und Verbandmittel
§  8Heilmittel
§  9Hilfsmittel
§ 10Krankenhausbehandlungen
§ 11Organ- und Gewebetransplantationen
§ 12Leistungen zur Rehabilitation
§ 13Fahrkosten
§ 14Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
§ 15Behandlung während eines dienstlichen Aufenthaltes im Ausland
§ 16Behandlung während eines privaten Aufenthaltes oder bei Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz
§ 17Behandlung während eines privaten Aufenthaltes außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz
§ 18Übergangsvorschrift
Kapitel 3
Schlussbestimmungen
§ 19Verwaltungsvorschrift
§ 20Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.3.2025 I Nr. 80

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR058600014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b2170303fa2151be52fb1e1807ec9a4c6c5f4b791112384ab7e5b9baecbfe13b

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