BPädFortbV
Anlage 2(zu § 13) Zeugnisinhalte
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
- 1.
- zum Prüfungsteil „Kernprozesse der beruflichen Bildung“
- a)
- Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils mit Note sowie
- b)
- Benennung und Bewertung jedes Handlungsbereichs mit Punkten,
- 2.
- zum Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung“
- a)
- Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils mit Note,
- b)
- Benennung und Bewertung der Situationsaufgabe in jedem Handlungsbereich mit Punkten sowie
- c)
- Benennung und Bewertung der mündlichen Prüfung mit Punkten,
- 3.
- zum Prüfungsteil „Spezielle berufspädagogische Funktionen“
- a)
- Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils mit Note,
- b)
- Benennung und Bewertung der Projektarbeit mit Thema und Punkten,
- c)
- Benennung und Bewertung der Präsentation mit Punkten sowie
- d)
- Benennung und Bewertung des Fachgesprächs mit Punkten,
- 4.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
- die Gesamtnote in Worten,
- 7.
- Befreiungen nach § 10.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 48 V v. 9.12.2019 I 2153
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR292700009
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2b05035c4476d130cec383ad2f93cdec1478650f9d2d5b72ca3765f7aae2e663