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BoSoG

§ 21Verhältnis zu anderen Verfahren

Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte

Verfahren nach diesem Gesetz stehen Verfahren nach dem Baugesetzbuch, dem 8. Abschnitt des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes, dem Flurbereinigungsgesetz oder den Zuordnungsvorschriften nicht entgegen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 186 V v. 31.8.2015 I 1474

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR221500993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 429f01fa1bb3dfbbe15eaa729240d5438d9b5c6c746dfd818a15fb78cc030e09

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