BodSchätzG
§ 10Schätzungsbücher und -karten
Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens
- 1.
- die Belegenheitsgemeinde oder -gemarkung,
- 2.
- das Datum der Schätzung,
- 3.
- die Bezeichnung der für die Schätzung maßgeblichen Nutzungsart,
- 4.
- die Bezeichnung der Klassen-, Klassenabschnitts- und Sonderflächen,
- 5.
- die Beschreibung der Bodenprofile (bestimmende und nicht bestimmende Grablöcher),
- 6.
- die Wertzahlen.
- 1.
- die räumliche Abgrenzung der Klassen-, Klassenabschnitts- und Sonderflächen und deren Bezeichnung,
- 2.
- die Wertzahlen,
- 3.
- die Lage und Nummer der Bodenprofile einschließlich der Kennzeichnung der bestimmenden und nicht bestimmenden Grablöcher.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 33 G v. 22.12.2023 I Nr. 411
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR317600007
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 21763a639dc4bb016b264ee4dce23521c2da8c11e629257c141902e25b4aecff