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BNichtrSchG

§ 3Hinweispflicht

Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln

Auf das Rauchverbot nach § 1 ist in geeigneter Weise hinzuweisen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 8 G v. 27.3.2024 I Nr. 109

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR159510007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 23f62cc65d8753bb5e04077178533859693c6c8b900c75846d0a5c254db2a48d

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