BMWiTErnAnO
I.
- –
- der Präsidentin und Professorin oder dem Präsidenten und Professor der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt,
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- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle,
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- der Präsidentin und Professorin oder dem Präsidenten und Professor der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung,
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- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundeskartellamtes,
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- der Präsidentin und Professorin oder dem Präsidenten und Professor der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe,
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- der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen,
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR130900009
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5c5810f5da0acc4c017292056305f2dad671ddea4b1b2580d0b36698cb560008
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- Art 1 BPräsErnAnO 2004
„Nach Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) wird die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und …“