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BMWiEBVerfPAktV

§ 2Außerkrafttreten

Verordnung zur Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Aufh: V aufgeh. durch § 2 dieser V mit Ablauf d. 31.12.2026

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1780A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0a3c6b38b6efae49c77f151118f6f1e43672a45da9cf5ccfc0271096dea8b2cd

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