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Anlage 3(zu § 3 Nummer 2) Pauschale Stundensätze für Soldatinnen und Soldaten

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Verteidigung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in seinem Zuständigkeitsbereich

(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 268, S. 10)
KostenblockStundensatz
in Euro
Abschnitt 1 – Personaleinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Soldatinnen und Soldaten
Mannschaften39,91
Unteroffiziere57,27
Offiziere97,80
Stabsoffiziere127,73
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Soldatinnen und Soldaten
Mannschaften38,21
Unteroffiziere54,83
Offiziere93,62
Stabsoffiziere122,28
Abschnitt 2 – Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag10,41
2. ohne Gemeinkostenzuschlag13,33
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR10C0A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 56e8fa233611d0316e371c4c215194c3f31187a3c410dd27d7f0fe00944ce0a7

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