Die Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung usw. im Dienstbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen - ZOVers - vom 21. November 1958 (Bundesanzeiger Nr. 231 vom 2. Dezember 1958; AmtsblVfg Nr. 39/1959, S. 45), zuletzt geändert durch die Fünfte Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung usw. im Dienstbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen - 4. Ergänzung der ZOVers - vom 21. September 1972 (Bundesanzeiger Nr. 191 vom 10. Oktober 1972, AmtsblVfg Nr. 741/1972, S. 1722), wird in Anwendung des § 155 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern wie folgt geändert:
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch AnO v. 13.9.1977 I 1870
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