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BMPTWid/BVtrAnO

I.Erlaß von Widerspruchsbescheiden

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministers für Post und Telekommunikation

Auf Grund des § 172 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 (BGBl. I S. 479) in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 (BGBl. I S. 462) übertrage ich die Befugnis, Widerspruchsbescheide zu erlassen,
a)
dem Direktor des Zentralamts für Zulassungen im Fernmeldewesen,
b)
dem Präsidenten des Bundesamts für Post und Telekommunikation,
c)
dem Präsidenten der Bundesdruckerei,
soweit diese oder ihnen nachgeordnete Behörden den mit dem Widerspruch angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den Erlaß eines Verwaltungsakts abgelehnt haben.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

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Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005760990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4892ff284b2e328ddd21fa6891bf7bd5c0e308a7803b8e4bb80a51cde778197f

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