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III.

Anordnung zur Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich des Bundesministers für Post und Telekommunikation

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gleichzeitig treten die Anordnungen über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 6. Juli 1982 (BGBl. I S. 959) und die Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Bereich der Deutschen Bundespost und der Bundesdruckerei vom 7. Mai 1985 (BGBl. I S. 778), soweit sie denselben Bereich betreffen, außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR013360990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c49b3d71de6328c758b0229f62290f1adf9d9e3ae6748e475363ec2068706c06

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