Auf Grund des Artikels 1 Abs. 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst von 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), geändert durch die Anordnung vom 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst)
dem Präsidenten des Bundessortenamtes
für seinen Geschäftsbereich.
II.
Diese Anordnung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Fassungsangaben der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
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