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BMLErnAnO 1975

I.

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (Bundesgesetzbl. I. S. 1915) übertrage ich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst)
dem Präsidenten des Bundesamtes für
Ernährung und Forstwirtschaft
für seinen Geschäftsbereich.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR022990975

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7f497dcaaa9f1f5ce786688ac2370a0c518d91b91554e855b3ad3e963ce2123d

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