Zum Gesetzesinhalt

BMLEHStruBVfPAktV

§ 3Inkrafttreten

Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1660A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 42b072ffd7212d523f7f9e20f2e8bea422153daa1096f39ac9e69dcef18af58f

XML-Quelle beim Herausgeber