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§ 4Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung bei Klagen in Beihilfeangelegenheiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2017 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
1.
die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Angehörigen des Bundesministeriums der Justiz in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften vom 14. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2624),
2.
die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesgerichtshofs und des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof einschließlich der Dienststelle Bundeszentralregister in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften vom 9. September 2004 (BGBl. I S. 2331),
3.
die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesverwaltungsgerichts in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften vom 25. Februar 2004 (BGBl. I S. 471),
4.
die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesfinanzhofs in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften vom 10. Februar 2004 (BGBl. I S. 218),
5.
die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundespatentgerichts in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften vom 16. Juli 2002 (BGBl. I S. 2669),
6.
die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesamts für Justiz in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften vom 30. November 2006 (BGBl. I S. 3227) sowie
7.
die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Deutschen Patent- und Markenamts in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften vom 16. Juli 2002 (BGBl. I S. 2670).
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR147100017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 57af6b1e828c1ffd0b0d4dcaeeb2e5874402afb0a5656a2ee446d985aff80970

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