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BMJGerErnAnO

I.

Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten bei den obersten Gerichten des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Auf Grund des Artikels 1 Abs. 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) wird die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 13 (höherer Dienst) bis A 15 der Bundesbesoldungsordnung A (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) jeweils für ihren oder seinen Geschäftsbereich widerruflich übertragen auf:
1.
die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesgerichtshofs,
2.
die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts,
3.
die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesfinanzhofs.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR041400008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): aa2425dfc971863942cc4e78ee0994db4eb4e25c1359c78080075ef66f7b0899

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