Zum Gesetzesinhalt

BMJFGErnAnO 1976

I.

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit

Aufgrund des Artikels 1 Abs. 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I. S. 1915) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppe A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) BBO und der entsprechenden Beamten bis zur Anstellung
-
dem Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes
-
dem Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
-
dem Direktor des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information
-
dem Präsidenten des Paul-Ehrlich-Instituts - Bundesamt für Sera und Impfstoffe -
-
dem Direktor des Bundesamtes für den Zivildienst
jeweils für ihren Geschäftsbereich.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Abschn. I AnO v. 9.12.1981 GMBl. 82, 62

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR026670976

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 997ca60b4ea58bd634c17fcd84e6d0eb1cfa70af8d0043b70bb168cd9cc6e96e

XML-Quelle beim Herausgeber