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BMIWidVertrAnO

§ 3Vorbehaltsklausel

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

Das Bundesministerium des Innern kann im Einzelfall die Zuständigkeit nach § 1 und die Vertretung nach § 2 abweichend von dieser Anordnung regeln oder selbst übernehmen.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt AnO 2030-14-215 v. 27.12.2016 I 3453 (BMIWidVertrAnO)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR305700017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9a512e8846a6bc59eca52de46bc6195fa1b078886ad39bfa8b20dbef31e54690

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