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BMIPAktErmV

§ 4Inkrafttreten

Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Die V tritt gem. § 3 mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR17F0A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 242e344db8cdea8d045298c3d63e15e6dd5382bb741518410b02076b9260665f

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