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BMIPAktErmV

Allgemeine Hinweise

Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 31.12.2025 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Die V tritt gem. § 3 mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR17F0A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 242e344db8cdea8d045298c3d63e15e6dd5382bb741518410b02076b9260665f

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