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BMinUWidAnO 2005

IV.

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Bundes bei Klagen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten von Amtsbezügen und Besoldung

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2005 in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor ihrem Inkrafttreten eingelegt, oder auf Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR338800005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8dfaaa538d0eeaef70b5b44ff73ba7286063b6047e0009db23f4c05474465fda

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