Zum Gesetzesinhalt

BMinUWidAnO 2004

I.

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz einschließlich des Erlasses von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Zuständigkeiten für die Entscheidungen über die Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen und des Heilverfahrens der Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Umweltbundesamtes, des Bundesamtes für Strahlenschutz und des Bundesamtes für Naturschutz nach Abschnitt V des Beamtenversorgungsgesetzes sowie das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen nach § 87a des Bundesbeamtengesetzes.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR235100004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 890c6d22c9584819d0b46c62d1df0b608c7d6b81ddbff182ab39628c53d3b28e

XML-Quelle beim Herausgeber