Zum Gesetzesinhalt

BMinUBhVZustAnO

I.

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften - BhV)

Auf Grund des § 17 Abs. 5 Satz 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften - BhV) in der Fassung vom 10. Juli 1995 (GMBl S. 470) übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) sowie des Umweltbundesamtes (UBA) sowie das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen nach § 87a des Bundesbeamtengesetzes.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR187700001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0cb6249890f17befa8dada19fd9630c804add90bebc7e32727d9af151039a57d

XML-Quelle beim Herausgeber