BMinGErnAnO
I.
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- die Direktorin oder den Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
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- die Direktorin oder den Direktor des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information,
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- die Präsidentin und Professorin oder den Präsidenten und Professor des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte,
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- die Präsidentin und Professorin oder den Präsidenten und Professor des Paul-Ehrlich-Instituts,
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- die Präsidentin und Professorin oder den Präsidenten und Professor des Robert Koch-Instituts.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR152900012
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 66eac394caed9c9eb67a15b677f55b68f9b7d62f4055cbfa9c005610b31e275a
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- Art 1 BPräsErnAnO 2004
„Nach Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) wird die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und …“