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BMinBF/BIBBWidAnO

I.

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Bundesinstituts für Berufsbildung in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung in Verbindung mit dem Dienstrechtlichen Begleitgesetz

Auf Grund des § 172 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 654) übertrage ich dem Bundesamt für Finanzen die Befugnis, über Widersprüche gegen den Erlass eines Verwaltungsaktes sowie die Ablehnung eines Anspruches in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz in Verbindung mit § 2 des Dienstrechtlichen Begleitgesetzes vom 30. Juli 1996 (BGBl. I S. 1183) zu entscheiden, soweit diese Behörde für den Erlass des Verwaltungsaktes oder die Ablehnung des Anspruches zuständig war.
Fassungsangaben der Quelle

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Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR142400000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 447271f7134e9c78358fa2f3bb597d96dcbfb887ff8a88ca554e991d7c967289

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