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V.

Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an sind nicht mehr anzuwenden:
1.
die Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 9. September 2003 (BGBl. I S. 1955), soweit darin Regelungen für Beamtinnen oder Beamte des Bundesarbeitsgerichts und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin getroffen werden,
2.
die Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 29. April 2002 (BGBl. I S. 1541), geändert durch die Anordnung vom 24. Februar 2003 (BGBl. I S. 305), soweit darin Regelungen für Beamtinnen oder Beamte des Bundessozialgerichts und des Bundesversicherungsamtes getroffen werden.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR052500006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 69a00d2a2eae32f951db67f943c39316c31a855d7900593180fa86943e88bf74

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