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I.
- 1.
- die Präsidentin oder der Präsident des Bundesarbeitsgerichts,
- 2.
- die Präsidentin oder der Präsident des Bundessozialgerichts,
- 3.
- die Präsidentin oder der Präsident des Bundesversicherungsamtes,
- 4.
- die Präsidentin und Professorin oder der Präsident und Professor der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR052500006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 69a00d2a2eae32f951db67f943c39316c31a855d7900593180fa86943e88bf74