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Allgemeine Hinweise

Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Straf- und Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 20.12.2025 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Aufh: V aufgeh. durch § 3 dieser V mit Ablauf des 31.12.2026

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1530A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 70d388f4a243c6cceb79644e62865ceaf37faca33c5a16b86549ba586dfcb222

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