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BMFJubAnO

Allgemeine Hinweise

Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über Jubiläumszuwendungen an Beamte im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR520700962

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 22c1a70aebf627444d0d6ee343561899bc277e6c384151f001dc616db97b4b22

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