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BMFBDGAnO

§ 7Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gleichzeitig ist von diesem Zeitpunkt an die Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. September 2020 (BGBl. I S. 2066) nur noch auf vor dem 1. April 2024 eingeleitete Disziplinarverfahren anzuwenden.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0DB0A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 867e0613f7e5fdb6873a97665a83e421122c9bb5f994f4828ea6ec24e3581b86

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