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§ 5Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

(1) Diese Anordnung tritt am 1. Juni 2017 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die folgenden Anordnungen außer Kraft:
1.
die Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 8. April 2009 (BGBl. I S. 814),
2.
die Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 3. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3883),
3.
die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 29. Juli 2013 (BGBl. I S. 2854).

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ § 5 Abs. 2: zur Anwendung vgl. § 4 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR129400017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c2eac0af88b0961b44dd1aed4a1d844bda1d646282a8cf383e78e9a1c8f73c21

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