Zum Gesetzesinhalt

BmAusV

§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bogenmacher und zur Bogenmacherin

(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
1.
Erstellen von Entwürfen zur Gestaltung von Bögen,
2.
Messen, Prüfen, Anreißen sowie Übertragen von Maßen und Konturen,
3.
Auswählen und Handhaben von Werkzeugen sowie Auswählen, Einrichten und Warten von Maschinen und Geräten,
4.
Auswählen, Be- und Verarbeiten und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen,
5.
Herstellen von Verbindungen,
6.
Herstellen von Oberflächen,
7.
Herstellen von Bogenstangen,
8.
Herstellen von Bogenfröschen,
9.
Herstellen von Bogenbeinchen,
10.
Zusammenfügen von Bogenstangen, -fröschen und -beinchen,
11.
Spielfertigmachen von Bögen und
12.
Reparieren von Bögen.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4.
Umweltschutz,
5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
6.
betriebliche und technische Kommunikation,
7.
Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen,
8.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und
9.
Kundenorientierung und Verkaufen von Bögen.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 7110-6-59 v. 27.1.1997 I 78 (BogenmAusbV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR128000015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0fc8ffba7ea1db1cfaa558951cd88760c944527dfc9825069a99df125b9f376a

XML-Quelle beim Herausgeber