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BMASBGebV

§ 1Erhebung von Gebühren und Auslagen

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich

Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erhoben, die auf Grund des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch die Bundesagentur für Arbeit erbracht werden.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR337600021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 68083be0f7a5e93dd7908241b35daba1f2a0ed8348fe22a5b08de23aa120fbd1

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