Zum Gesetzesinhalt

BMASÜbErlBesLVVOV

§ 1Übertragung der Befugnisse

Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Übertragung der Befugnisse zum Erlass von besonderen Lehrverpflichtungsverordnungen an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales überträgt seine Befugnisse zum Erlass einer besonderen Lehrverpflichtungsverordnung nach § 132a Absatz 3 und 4 des Bundesbeamtengesetzes für den jeweiligen Fachbereich der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung auf
1.
den Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund,
2.
den Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See,
3.
den Vorstand der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Soweit für einen Fachbereich der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung eine gemeinsame Zuständigkeit mehrerer Vorstände besteht, sind diese Vorstände auch für den Erlass der besonderen Lehrverpflichtungsverordnung gemeinsam zuständig.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0C20A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0ece65c4610e9214dabac3d7b0a17a73df5c5b0fca191d8643312e2ae9755bae

XML-Quelle beim Herausgeber