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BLG 2000

§ 1Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

Gesetz zur Bestimmung der Beträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für 2000

(1) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2000 monatlich 342 Deutsche Mark.
(2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2000 monatlich 282 Deutsche Mark.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR254400999

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f2a3d85315b3a80e068a112ba0041bc3afcc9ce41a6e9b84098fa6e3f64f97c6

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