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BKOrgErl 2025

Schlussformel

Organisationserlass des Bundeskanzlers

Der Bundeskanzler
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0830A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4edd894d3bbb5a6aa532e4ed3f52874ef27c4f4cf6d79b4c4b9cd21936e45e0f

XML-Quelle beim Herausgeber