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BKOrgErl 2025

XIV.

Organisationserlass des Bundeskanzlers

Dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit die Zuständigkeiten für nachhaltige Stadtentwicklung und Strukturwandel sowie Umweltangelegenheiten der Raumordnung, des Baurechts und Flächenverbrauch übertragen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0830A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4edd894d3bbb5a6aa532e4ed3f52874ef27c4f4cf6d79b4c4b9cd21936e45e0f

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