Zum Gesetzesinhalt

BKOrgErl 2009

II.

Organisationserlass der Bundeskanzlerin

Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002200009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5d384b4ade76813fd5b5e39c394ebe1b29f5e3d20ac21d115858706a16106088

XML-Quelle beim Herausgeber