BKOrgErl 2004
(XXXX)
Organisationserlass des Bundeskanzlers
- 1.
- Der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien werden übertragen:
- a)
- die Zuständigkeit für die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern,
- b)
- die Zuständigkeit für die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vom Bundesministerium des Innern.
- 2.
- Die Einzelheiten der Übertragungen werden zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR388500004
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4f2994ad4f8dd5f333ba303ca6a550b3b65379d66b26cadbf21d5534951c3b91