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BKOrgErl 1995-05

(XXXX)

Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
Dem Bundesministerium der Verteidigung wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeit für das Wehrsoldgesetz übertragen.
Der Bundeskanzler
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR084010995

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b820e1fc438d7ef24e17260ea1a48dd2cf69d6dab2c9597727dc44683a81d263

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